
Der Umgang mit Patientendaten in Arztpraxen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere die Aufbewahrung von Patientenakten ist durch strenge Regelungen festgelegt. Doch wie lange müssen medizinische Unterlagen aufbewahrt werden, und welche Fristen gelten für die Speicherung sensibler Patientendaten?
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Eine strukturierte Archivierung hilft, medizinische Dokumentationen nachvollziehbar zu machen und die Patientenversorgung zu verbessern.
Die Aufbewahrungspflicht medizinischer Unterlagen dient sowohl dem Schutz der Patientinnen und Patienten als auch der rechtlichen Absicherung von Ärzten. Kommt es beispielsweise einmal zu einer Behandlungsfehlerklage oder zu Versicherungsstreitigkeiten, können relevante Dokumente als Beweismittel dienen.
Medizinerinnen und Mediziner sind dazu verpflichtet, die Daten ihrer Patientinnen und Patienten ordnungsgemäß zu archivieren, um eine kontinuierliche medizinische Betreuung sicherzustellen. Die strukturierten Aufbewahrungsfristen helfen dabei, medizinische Verlaufsdokumentationen nachvollziehbar zu machen und so die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Auch für wissenschaftliche und statistische Auswertungen können anonymisierte medizinische Unterlagen von Bedeutung sein, um zukünftige Behandlungsverfahren zu optimieren.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von Patientenakten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Ärzteberufsordnung und weiteren Rechtsvorschriften, wie beispielsweise den jeweiligen Landesärztekammern, geregelt. Grundsätzlich gilt:
Diese Fristen gelten unabhängig davon, ob die Unterlagen in Papierform oder elektronisch gespeichert werden.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist dürfen die medizinischen Unterlagen vernichtet werden. Wichtig ist, dass dies unter Berücksichtigung des Datenschutzes erfolgt. Patientendaten müssen so entsorgt werden, dass kein unbefugter Zugriff möglich ist.
Das bedeutet:
Neben den allgemein geltenden Vorschriften zur Aufbewahrung von Patientendaten gibt es noch weitere Faktoren, die eine längere Aufbewahrung erforderlich machen. Das umfasst:
Nicht nur die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, sondern auch die der Beschäftigten sollten für Arbeitgeber oberste Priorität haben. Hier unterstützen wir von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH Sie mit umfangreichen Dienstleistungen, angefangen bei der sicherheitstechnischen Prüfung Ihrer medizinischen Geräte bis hin zur sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Gesundheitsbetriebs.
Eine unserer externen Fachpersonen kommt hierbei zu Ihnen in die Arztpraxis und kümmert sich um Themen wie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, Gefahrenanalysen und den allgemeinen Gesundheitsschutz. Wir stehen Ihnen gerne per E-Mail, telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung und freuen uns darauf, Ihnen bei der Sicherheit in Ihrer Arztpraxis zu helfen.