Ortsfeste elektrische Anlagen müssen aus Sicherheitsgründen wiederkehrend überprüft werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die regelmäßige Prüfung bietet die Möglichkeit, Fehler rechtzeitig zu erkennen und Ausfallzeiten zu minimieren. Damit wird vor allem die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden geschützt und gleichzeitig werden langfristig Kosten gespart.
Doch was sind ortsfeste elektrische Anlagen überhaupt und was wird im Rahmen der Prüfung betrachtet? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?
In DGUV Vorschrift 3 ist festgehalten, was genau man unter einer elektrischen Anlage versteht. Gemeint ist damit ein Zusammenschluss von verschiedenen Betriebsmitteln. Da die Regeln und Fristen von einzelnen elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen variieren können, ist eine genaue Differenzierung wichtig.
Innerhalb der elektrischen Anlagen unterscheidet man nochmal in stationäre und nicht-stationäre bzw. ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen. Unter die ortsfesten elektrischen Anlagen fallen alle elektrischen Geräte, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind und sich nicht ohne Weiteres von einem Ort zum anderen bewegen lassen.
Beispiele für ortsfeste Anlagen sind:
- Kühlschränke,
- Waschmaschinen,
- Deckenleuchten,
- Klimaanlagen
- Steckdosen.
Was wird geprüft?
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen kann je nach Anlagentyp variieren. Die DIN VDE 0105, die den Betrieb elektrischer Anlagen regelt, schreibt aber generell vor, dass jede Prüfung die folgenden Schritte beinhalten muss:
- Sichtprüfung: Liegt eine Beschädigung oder unsachgemäße Verwendung vor?
- Messungen: Messen von Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand
- Funktionsprüfung: Ist eine vollumfängliche und gefahrenlose Nutzung der Anlage gewährleistet?
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird die Anlage mit einer Prüfplakette versehen. Die Prüfergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Wie oft müssen Prüfungen wiederholt werden?
Ortsfeste elektrische Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach Reparaturen und Instandsetzungen geprüft werden. Außerdem sind regelmäßig wiederkehrende Prüfungen zu veranlassen.
Die genauen Prüffristen muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Der Gesetzgeber gibt dafür grobe Anhaltspunkte vor, die als Orientierungshilfe dienen sollen.
So gilt für ortsfeste elektrische Anlagen generell eine Prüffrist von vier Jahren, solange diese keinen außergewöhnlich hohen Belastungen ausgesetzt sind oder zu den „Anlagen besonderer Art“ zählen. In diese Gruppe fallen u.a. elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen, elektrische Anlagen auf Fahrzeugen sowie elektrische Anlagen, die sich im Freien befinden. Für diese Anlagen müssen die wiederkehrenden Fristen jährlich wiederholt werden.
Wer ist für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen verantwortlich?
Die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung der Prüfungen liegt immer beim Unternehmer. Durchführen darf er die Prüfung aber nicht selbst. Damit ist eine Elektrofachkraft bzw. eine elektrisch unterwiesene Person zu beauftragen.
Die BAU MEDIZINTECHNIK übernimmt die Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!