
Wenn ionisierende Strahlung in einem Unternehmen zum Einsatz kommt, ist ein Strahlenschutzbeauftragter unerlässlich. Das betrifft unter anderem auch sicherheitstechnische Prüfungen medizinischer Geräte. Der Strahlenschutzbeauftragte ist für den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung, wie etwa beim Röntgen, zuständig und schützt die Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken. Bereits geringe Strahlendosen können langfristig schädlich sein, weshalb ein umfassender Strahlenschutz von hoher Bedeutung ist.
Erfahren Sie bei uns, welche Aufgaben der Strahlenschutzbeauftrage erfüllt, welche Qualifikationen er vorweisen muss und wo die Unterschiede zum Strahlenschutzverantwortlichen liegen.
Die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten ist für alle medizinischen Einrichtungen mit strahlenemittierenden Geräten verpflichtend. Dazu gehören Einrichtungen, die mit Röntgengeräten und anderen Anlagen arbeiten, die ionisierende Strahlung abgeben, wie etwa:
Der Grund für die verpflichtende Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten ist, dass Betreiber medizinischer Einrichtungen oft stark ausgelastet sind und daher die umfassenden Strahlenschutzanforderungen nicht eigenständig in vollem Umfang erfüllen können.
Die Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten muss schriftlich erfolgen und sollte in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft werden. Auch eine Behörde kann die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten anordnen.
BAU MEDIZINTECHNIK unterstützt Gesundheitsbetriebe im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung mit kompetenter Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und übernimmt die Dokumentation der Bestellung sowie deren regelmäßige Aktualisierung. Dies gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben und entlastet die Strahlenschutzverantwortlichen.
Ein Röntgengerät darf nur dann bedient werden, wenn der Strahlenschutzbeauftragte physisch anwesend ist. Damit man auf den Einsatz von Röntgeneinrichtungen nicht sofort verzichten muss, wenn der Strahlenschutzbeauftragte krank oder in Urlaub ist, bietet es sich an, mindestens zwei Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Größere Einrichtungen profitieren hier von der Möglichkeit, durch zusätzliche Beauftragte einen ununterbrochenen Strahlenschutz sicherzustellen.
Der Strahlenschutzbeauftragte muss nicht zwingend ein interner Mitarbeiter des Unternehmens sein. Viele Unternehmen beauftragen externe Fachkräfte mit dieser Rolle, welche die erforderliche Fachkunde nachweisen und die Strahlenschutzmaßnahmen sowie -kontrollen zuverlässig umsetzen können. Die Bestellung eines externen Strahlenschutzbeauftragten ist besonders bei kleineren Einrichtungen oder Unternehmen ohne eigene qualifizierte Mitarbeiter eine häufig genutzte Option.
Wichtig ist, dass der Strahlenschutzbeauftragte eine enge Zusammenarbeit mit dem Strahlenschutzverantwortlichen im Unternehmen pflegt und jederzeit Zugang zu relevanten Betriebsinformationen hat, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Der Strahlenschutzbeauftragte ist für die Durchführung, Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten und Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes zuständig. Um dieser Aufgabe angemessen nachkommen und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wirksam überprüfen zu können, verfügt der Strahlenschutzbeauftragte über Weisungsbefugnis. Demnach müssen alle Beschäftigten seinen Anweisungen folgen. Bei Ordnungswidrigkeiten kann er wiederum persönlich haftbar gemacht werden.
Die konkreten Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten können von Betrieb zu Betrieb variieren. Diese umfassen aber meistens folgende Tätigkeiten:
Mit der Durchführung dieser Maßnahmen verfolgt der Strahlenschutzbeauftragte das Ziel, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Sollte dennoch eine Gefahr für Mensch und Umwelt eingetreten sein, muss er unverzüglich dafür sorgen, dass geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr ergriffen werden.
Der Strahlenschutzverantwortliche, meist der Betreiber der Einrichtung, bestellt den Strahlenschutzbeauftragten, der zumeist externer Dienstleister ist. Dabei handelt es sich in der Regel um den Betreiber einer Röntgeneinrichtung, z.B. den niedergelassenen Arzt.
Der Strahlenschutzverantwortliche trägt, wie der Name bereits vermuten lässt, die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen im Strahlenschutz. Auch wenn der Strahlenschutzverantwortliche die praktischen Aufgaben an den Strahlenschutzbeauftragten übergibt, bleibt er für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Strahlenschutzbeauftragtem und Strahlenschutzverantwortlichem ist erforderlich, da der Strahlenschutzbeauftragte jegliche Mängel dem Verantwortlichen melden und Vorschläge zur Behebung geben muss. Falls der Verantwortliche mit diesen Vorschlägen nicht einverstanden ist, muss er dies schriftlich darlegen.
Wer Strahlenschutzbeauftragter werden will, muss die dafür erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde vorweisen können. Die Fachkunde wird im Rahmen einer geeigneten medizinischen Ausbildung sowie praktischer Erfahrungen erworben. Zudem ist die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs erforderlich. Alle fünf Jahre muss der Strahlenschutzbeauftragte seine Fachkunde aktualisieren.
Qualifikationen und Sachkenntnisse des Strahlenschutzbeauftragten:
Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH bietet umfassende Dienstleistungen für Gesundheitsbetriebe, um höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards in der Medizintechnik sicherzustellen. So prüfen wir Ihre medizinischen und nicht-medizinischen Geräte im Rahmen verschiedener Geräteprüfungen auf Funktionstüchtigkeit. Dazu zählen:
Auch die sicherheitstechnische Betreuung von Gesundheitsbetrieben zählen wir zu unseren Leistungen. Im Zuge dessen unterstützen wir Arbeitsschutzverantwortliche umfassend bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Gewährleistung eines sicheren und gesunderhaltenden Arbeitsplatzes.
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