
Laserschutzbeauftragte sind für die Gefährdungsbeurteilung, Messung und Berechnungen von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 zuständig. Hierzu zählen nahezu alle Hochleistungslaser in medizinischen Fachbereichen. Die Prüfung solcher Laser durch einen Laserschutzbeauftragten ist gesetzlich festgelegt und soll neben einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Kontrolle zum Gefahrenschutz von Patienten und Anwendern beitragen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Kontrolle von medizinischen Lasern notwendig ist und wie man sich zu einem Laserschutzbeauftragten bestellen lassen kann.
Laserschutzbeauftragte sind fachkundige Personen, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über die nötigen Qualifikationen zur Überprüfung von Lasereinrichtungen verfügen. Damit eine Person langfristig als Laserschutzbeauftragter eingesetzt werden kann, muss der Wissensstand über den Umgang mit Lasern zudem durch Fortbildungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ohne einen Nachweis, dass man über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, ist eine Bestellung zum Laserschutzbeauftragten nicht möglich.
In der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – kurz OStrV – ist festgelegt, für welche Aufgaben Laserschutzbeauftragte zuständig sind. Durch diese Reglungen soll der im Umgang mit Lasern verbessert und das Risiko für nachhaltig gesenkt werden. Der Laserschutzbeauftragte berät und unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen des Laserschutzes. Zu den Hauptaufgaben gehören:
Ein Laserschutzbeauftragter muss immer dann bestellt werden, wenn Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 eingesetzt werden. Dies gilt, weil solche Laser über eine hohe Leistung verfügen, die bei unsachgemäßem Gebrauch zu schweren Augen- oder Hautverletzungen führen kann.
Wenn Arbeitgeber nicht selbst über die nötigen Qualifikationen verfügen – das heißt, wenn sie keine entsprechende Schulung absolviert haben – müssen sie einen Laserschutzbeauftragten bestellen. Nach ist die Bestellung schriftlich vorzunehmen, wobei festgelegt werden muss, für welche Anlagen und Tätigkeiten die Zuständigkeit gilt. Es ist auch möglich, mehrere Laserschutzbeauftragte in einem Unternehmen zu bestellen, etwa bei unterschiedlichen Fachabteilungen oder Standorten.
Der Einsatz von Lasern für medizinische Zwecke wird immer beliebter. Denn was früher noch mit einem Schnitt gemacht wurde, kann mittlerweile deutlich präziser mit einem Laser durchgeführt werden. Deshalb haben sich Laser längst als zuverlässige Behandlungsmethode in verschiedenen Fachbereichen etabliert. Ob in der Chirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin oder Dermatologie, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Laser, die zum medizinischen Gebrauch eingesetzt werden, gehören größtenteils zu den Klassen 3R, 3B und 4. Eine Kontrolle der Lasereinrichtungen im medizinischen Betrieb durch einen ausgebildeten Laserschutzbeauftragten ist daher zwingend notwendig.
Beim Einsatz von Lasern in der Medizin gelten neben der OStrV weitere Reglungen, die beachtet werden müssen: Medizinische Laser unterliegen den rechtlichen Grundlagen des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes( MPDG) sowie der europäischen Medical Device Regulation (MDR). Zusätzlich schreibt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen (STK) vor – diese gelten auch für Lasergeräte. Ein qualifizierter Laserschutzbeauftragter kann dabei helfen, den Überblick über die gesetzlichen Vorgaben für medizinische Laser zu behalten und dessen Einhaltung stets zu sichern.
Bevor ein Mitarbeiter als Laserschutzbeauftragter bestellt werden kann, müssen entsprechende Qualifikationen erlangt werden. Die Ausbildung findet in Form eines umfangreichen Kurses statt. In einer entsprechenden Schulung für Laserschutzbeauftragte werden alle theoretischen und praktischen Kenntnisse, die für den sicheren Betrieb von Lasern erforderlich sind, vermittelt. Der Lehrgang schließt in der Regel mit einer Prüfung und einem Zertifikat ab, das die Fachkunde nachweist.
Zu den typischen Inhalten einer Ausbildung gehören:
Wichtig ist, dass ein einmaliger Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte nicht ausreichend ist. Das Wissen der beauftragten Personen muss regelmäßig auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Im DGUV Grundsatz 303 ist festgelegt, dass Laserschutzbeauftragte alle fünf Jahre an einer Fortbildung teilnehmen müssen. Ansonsten verlieren sie ihre fachlichen Qualifikationen und können nicht länger als Laserschutzbeauftragte agieren. Die Teilnahme an zusätzlichen Schulungen ist freiwillig.
Neben der fachlichen Überwachung durch einen Laserschutzbeauftragten ist die regelmäßige sicherheitstechnische Kontrolle Pflicht. Sie dient dazu, die elektrische und mechanische Sicherheit der Lasergeräte zu überprüfen, um Risiken für Patienten und Anwender zu minimieren.
BAU MEDIZINTECHNIK bietet die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrolle für medizinische Laser nach den geltenden Vorschriften an – einschließlich Dokumentation, Funktionsprüfung und Bewertung der Schutzeinrichtungen. Die sicherheitstechnische Kontrolle stellt sicher, dass die Geräte jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Gefährdung besteht. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich für eine Geräteprüfung Ihrer Lasereinrichtungen durch die Experten der BAU MEDIZINTECHNIK interessieren.