
Messtechnische Kontrolle (MTK) von Blutdruckmessgeräten nach MPBetreibV
Die messtechnische Kontrolle (MTK) von Blutdruckmessgeräten ist gesetzlich durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung vorgeschrieben (§ 15 MPBetreibV). Sie muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden und dient dazu, die Messgenauigkeit der Geräte sicherzustellen. Auf diese Weise wird überprüft, ob die Messabweichungen innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen.
Die Messtechnische Kontrolle darf ausschließlich von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Mit BAU Medizintechnik haben Sie einen erfahrenen und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der die Prüfung fachgerecht und normkonform durchführt.
Inhaltsverzeichnis
Messtechnische Kontrolle mit der BAU MEDIZINTECHNIK: Ihre Vorteile
Langjährige Erfahrung in der Medizintechnik
Qualifizierte und geschulte Fachkräften
Präzise und gesetzeskonforme Diagnostik
Reduzierte Wartungs- und Reparaturkosten
Mehr Sicherheit für Betrieb, Team und Patienten
Kombinierbare Leistungen – für Medizin- und Elektrogeräte
Welche Medizinprodukte müssen überprüft werden?
Die messtechnische Kontrolle (MTK) ist für alle Medizinprodukte verpflichtend, die in Anlage 2 der MPBetreibV gelistet sind. Dazu zählen unter anderem Ton- und Sprachaudiometer, Augentonometer, elektrische Fieberthermometer sowie Messgeräte zur nich-tinvasiven Blutdruckmessung, wie etwa:
- manuelle Federanzeigegeräte (Aneroid)
- Quecksilber-Blutdruckmessgeräte (Sphygmomanometer)
Prüfbereiche für die MTK von Blutdruckmessgeräten
Die MTK gilt ausschließlich für den professionellen Einsatz – also in Arztpraxen, Kliniken oder Apotheken. Privat genutzte Blutdruckmessgeräte sind von der Pflicht ausgenommen. Betreiber solcher Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Blutdruckmessgeräte regelmäßig prüfen zu lassen.
Kommt es infolge fehlender Kontrolle zu ungenauen Messwerten, liegt die Verantwortung nicht beim Anwender, sondern beim Betreiber der Einrichtung. Deshalb ist eine fristgerechte messtechnische Kontrolle von Blutdruckmessgeräten entscheidend für Patientensicherheit und rechtssicheren Betrieb.
Fristen für die MTK: Blutdruckmessgerät regelmäßig überprüfen
Die messtechnische Kontrolle von Blutdruckmessgeräten muss gemäß Anlage 2 der MPBetreibV im Regelfall alle zwei Jahre durchgeführt werden. Dieser 2-Jahres-Rhythmus gilt als gesetzliche Höchstfrist.
In bestimmten Fällen können Hersteller kürzere Prüffristen vorgeben. Maßgeblich sind dann die Angaben in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Blutdruckmessgeräts.
Zeigt ein Gerät bereits vor Ablauf der Frist Auffälligkeiten oder eine erhöhte Störanfälligkeit, sollte die nächste MTK frühzeitig veranlasst werden. Wenn Sie Ihr Blutdruckmessgerät durch BAU Medizintechnik prüfen lassen, informieren wir Sie automatisch über den nächsten fälligen Kontrolltermin – zuverlässig und rechtssicher.
Ablauf der messtechnischen Kontrolle für Blutdruckmessgeräte
Die messtechnische Kontrolle Ihrer Blutdruckmessgeräte erfolgt durch speziell geschultes Fachpersonal von BAU Medizintechnik – sicher, normgerecht und direkt bei Ihnen vor Ort. Alle Geräte, die unter die Prüfpflicht gemäß Anlage 2 der MPBetreibV fallen, werden dabei zuverlässig kontrolliert.
Zum vereinbarten Termin kommen unsere Fachkräfte in Ihre Praxis, Apotheke oder sonstige Einrichtung und führen die komplette MTK der Blutdruckmessgeräte durch. Alternativ ist auch eine Prüfung per Einsendung möglich.
Prüfung der Messgenauigkeit und Gerätezustände
Im Rahmen der Kontrolle werden die folgenden Schritte durchgeführt:
Vergleich der Geräteanzeige mit einem kalibrierten Referenzgerät
gemäß den Vorgaben der MPBetreibV
Kontrolle von Manschette, Manometer und Schläuchen auf sichtbare Schäden, Materialermüdung oder Undichtigkeiten
Die messtechnische Kontrolle von Blutdruckmessgeräten ist essenziell – denn ungenaue Messwerte können zu Fehldiagnosen und gesundheitlichen Risiken führen.
Prüfplakette und rechtssichere Dokumentation
Nach Abschluss der MTK erhalten alle geprüften Geräte eine Prüfplakette mit Datum und nächstem Prüftermin. Außerdem wird die Kontrolle gemäß § 15 MPBetreibV vollständig dokumentiert – auf Wunsch auch direkt im Medizinproduktebuch Ihrer Einrichtung.
In einem Abschlussgespräch informieren wir Sie über mögliche sicherheitstechnische Mängel, gesetzliche Rahmenbedingungen sowie das Fristenmanagement für künftige MTK-Termine. Unsere Sachverständigen beantworten gerne Ihre Fragen und beraten Sie kompetent vor Ort – damit Sie Ihren gesetzlichen Betreiberpflichten lückenlos nachkommen können.
MTK-Service mit BAU Medizintechnik
Gerade für kleinere Einrichtungen ist es wirtschaftlich sinnvoll, die messtechnische Kontrolle von Blutdruckmessgeräten sowie weitere Prüfungen an einen externen, zertifizierten Dienstleister auszulagern. BAU Medizintechnik bietet Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum – rechtssicher, effizient und kostentransparent.
Neben der MTK übernehmen wir auf Wunsch auch:
- die sicherheitstechnische Prüfung medizinischer Geräte
- die sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten
- die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte
- die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
- die sicherheitstechnische Betreuung von Gesundheitsbetrieben
Unser Fokus liegt dabei immer auf größtmöglichem Arbeitsschutz für Personal, Patienten und Dritte.
Sie möchten Ihr Blutdruckmessgerät prüfen lassen oder interessieren sich für eine Kombination mehrerer Leistungen?
Häufige Fragen (FAQ) zur messtechnischen Kontrolle von Blutdruckmessgeräten
Die messtechnische Kontrolle (MTK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, mit der die Messgenauigkeit von Blutdruckmessgeräten sichergestellt wird. Sie erfolgt gemäß § 15 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Betroffen sind automatische sowie nicht-automatische, nichtinvasive Blutdruckmessgeräte im professionellen Einsatz – etwa Federanzeigegeräte (Aneroid) und Quecksilber-Sphygmomanometer. Privat genutzte Geräte sind von der Pflicht ausgenommen.
In der Regel muss die messtechnische Kontrolle alle zwei Jahre wiederholt werden. Diese Frist gilt als gesetzliche Höchstgrenze, sofern der Hersteller keine abweichenden Vorgaben macht. Bei Störanfälligkeit kann eine frühere Kontrolle erforderlich sein.
Die messtechnische Kontrolle besteht in der Regel aus den folgenden Schritten:
- Vergleichsmessung mit kalibriertem Referenzgerät
- Prüfung der zulässigen Fehlergrenzen
- Sichtprüfung von Manschette, Manometer und Schläuchen
- Kennzeichnung mit Prüfplakette
- Dokumentation im Medizinproduktebuch
- Abschlussgespräch inkl. Beratung zu Prüffristen und gesetzlichen Vorgaben
Wenn Sie sich bei der MTK für Blutdruckmessgeräte für die BAU Medizintechnik entscheiden, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, was den Umgang mit Ihren Medizinprodukten angeht. Gerne informieren wir Sie auch über weitere erforderliche Prüfungen.