
Geräteprüfung in der Arztpraxis
Dass medizinischen Geräte ordnungsgemäß gewartet und in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ist im medizinischen Bereich unerlässlich. Ein Fehler oder eine falsche Messung können fatale Folgen haben. Deshalb setzen wir von der BAU MEDIZINTECHNIK uns zum Ziel, alle medizinischen, aber auch alle nicht medizinischen Geräte in Ihrer Arztpraxis zu prüfen.
In einer Arztpraxis finden sich sowohl medizinische als auch andere elektronische Geräte wieder, die einer sachgemäßen Prüfung bedürfen. Angefangen bei der Kaffeemaschine in der Mitarbeiterküche bis hin zu den Blutdruckmessgeräten oder Therapieliegen. Sowohl die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter als auch die Ihrer Patienten hängt von der einwandfreien Funktion dieser Geräte ab.
Inhaltsverzeichnis
Geräteprüfung in der Arztpraxis: Ihre Vorteile auf einen Blick
Full Service Angebot: Prüfung Ihrer medizinischen und nicht-medizinischen elektrischen Geräte
Sicherheit
für Ihre Beschäftigten und Patienten
Erfahrene Prüfer
und modernste Messtechnik
Kosteneffizienz
Geringe Wartungs- und Reparaturkosten
Dokumentation
Erstellung von Prüfprotokollen und Prüfplakette
Rechtssicherheit
Rechtliche Absicherung und Erinnerung an nächste Prüftermine
Sicherstellung einer präzisen Diagnostik
und hohen Funktionalität Ihrer Geräte

Sicherheitstechnische Prüfung Ihrer medizinischen Geräte

Messtechnische Kontrollen von Blutdruckmessgeräten und Ergometern in Ihrer Arztpraxis


Sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Arztpraxis
Neben den Geräten in Ihrer Arztpraxis sollte auch ein Blick auf die Arbeitsabläufe und die allgemeine Betreuung Ihrer Mitarbeiter geworfen werden. Denn Arbeitsunfälle sollen vermieden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter geschützt werden. Um Unfällen und Krankheiten vorzubeugen, sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gemäß §5 ASiG dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dabei stehen wir von der BAU MEDIZINTECHNIK Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere erfahrenen Fachkräfte kommen in Ihren Betrieb, um Sie zu sämtlichen arbeitsschutzrelevanten Themen zu beraten.
Bei Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern besteht diese Verpflichtung nicht und Sie können sich selbst um die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen kümmern. Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden, ist eine Unternehmerschulung im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung unabdingbar.
Sie können sofort einen Seminarplatz beantragen oder aber erst einmal allgemeine Informationen zum Schulungsangebot der BAU WEITERBILDUNG einholen.